Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Wohungseigentümer eines Wohnhauses untereinander sowie zum Verwalter. Oftmals bestehen Problemstellung hinsichtlich der Nutzung des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentum sowie im Falle von Modernisierungsvorhaben.
Wir beraten Sie hier rechtssicher und umfassend beispielsweise in nachstehenden Problemfeldern
- Begründung des Wohnungseigentums
- Prüfung der Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer
- Verwaltung des Wohnungseigentum (Sondereigentums-/Mietverwaltung)
- Zulässigkeit (baulicher) Veränderungen im Gemeinschafts- und Sondereigentum
- Modernisierungsmaßnahmen/Durchsetzung erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen
- Überprüfung Bewirtschaftungskosten (Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen etc.)
- Rechtmäßigkeit von Verwaltervergütung und Verwalterhandeln
- Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung
- Anfechtung von Beschlüssen/Abwehr von Beschlussanfechtungsverfahren
- Beratung des Verwaltungsbeirates
- Wahrnehmung von Prozessvertretungen
- Einzug von Hausgeldrückständen und deren (vorrangige) Realisierung in der Zwangsvollstreckung