Als Rechtsanwälte im Versicherungsrecht verstehen wir uns als Mittler zwischen der Regulierung der Beziehungen der Risikogemeinschaft zur Absicherung von Schäden. Wir betreuen Sie insbesondere bei folgenden Verfahren:
Recht der privaten Personenversicherung
- insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung
- das private und gesetzliche Krankenversicherungsrecht ist einer unserer besonderen Schwerpunkte; dieser Bereich wird durch die Bereiche des Medizin-, Sozial- und Verfahrensrecht optimal ergänzt
Rechtsschutzversicherungsrecht
Haftpflichtversicherungsrecht
- insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung für die freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung, Bauwesenversicherung
- der Bereich der Fahrzeughaftpflichtversicherung wird durch den Bereich des Verkehrsrechts optimal ergänzt
Sachversicherungsrecht
- insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung
- der Bereich der Fahrzeugversicherung wird durch den Bereich des Verkehrsrechts optimal ergänzt
Transportversicherungs- und Speditionsversicherungsrecht