Im Bereich des Veranstaltungsrechts beraten wir Sie
- bei Erstellung und der Prüfung von Verträgen mit Künstlern, Sportlern und Sponsoren
- im Rahmen der Vertragsgestaltung von Agenturverträgen, Gastspielverträgen, Konzertverträgen, Künstlerverträgen, Managementverträgen
- bei der Planung von Veranstaltungen ( behördliches Genehmigungsverfahren, Jugendschutzrechs, Natur und Nachbarschaftsrecht, Abschluss von Versicherungen
- bei Fragen des Urheber-und Wettbewerbsrechts
- bei der Durchsetzung vertragliche Ansprüche
- bei Fragen der Künstlersozialkasse