Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen aus dem Bereich Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft.
Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen der Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Wir betreuen Sie hinsichtlich aller Rechtsbeziehungen in diesem Bereich umfassend außergerichtlich und gerichtlich. Hierbei berücksichtigen wir im Bedarfsfall steuerliche Aspekte und unternehmerische Interessen.
Die anwaltliche Betreuung umfasst unter anderem die folgenden Bereiche :
- Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen
- Beratung zu güterrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Fragen
- Verträge der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Ehescheidung
- Zugewinnausgleich, Hausratsteilung
- Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
- Versorgungsausgleich
- Elterliche Sorge
- Umgangsrecht
- Adoptionsrecht
- Namensrecht
- Fragen des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG)
- Sorgerecht
- Gewaltschutzanträge
- Geltendmachung von Unterhalt aufgrund gesetzlicher Forderungsübergänge für Behörden
Wir sind deutschlandweit für Sie tätig.