Kompetenzen
Im Bereich des Sozialrechts vertreten wir bundesweit Sozialbehörden insbesondere bei der Klagesachbearbeitung sowie bei der Vertretung vor den Gerichten. In allen Instanzen bis hin zum BSG. Insbesondere im Grundsicherungsrecht (SGB II) sind wir ausschließlich auf Seiten der Grundsicherungsträger tätig. Mit acht auf das Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwälten sind wir in der Lage, ohne Einarbeitungszeit, kurzfristig und flexibel die Klagesachbearbeitung zu übernehmen und entsprechende Kapazitäten freizusetzen.
Im Bereich des Sozialrechts bieten wir über das ausgegründete Consultingunternehmen Neunaber & Schumacher Consulting (NSC) GmbH umfassende Weiterbildungen und Schulungen im Bereich des Sozialrechts für Behördenmitarbeiter an. Weitere Informationen finden Sie unter www.neunaber-schumacher.de.